edjufy unterstützt Sie bei der Dokumentation von Corona-Tests in Schulen

Um eine rechtssichere Dokumentation Ihrer Corona-Tests in Schulen zu gewährleisten, bietet Ihnen edjufy ein speziell für Schulen entwickeltes Modul zur Corona-Test Dokumentation.

Mit diesem Modul erfassen Ihre Lehrkräfte intuitiv und benutzerfreundlich die Testergebnisse Ihrer Schüler*innen.

Ohne technischen Aufwand können Sie so eine rechtssichere Dokumentation aller Tests gewährleisten.

Schulnamen eingeben und loslegen

Wir bieten allen Schulen in Deutschland unser Corona-Test Modul für 1 Jahr kostenfrei an.

Starten Sie jetzt unverbindlich und sparen Sie wertvolle Unterrichtszeit.

 

Anmelden – einrichten – loslegen

Das Modul zur Corna-Test Dokumentation an Schulen läuft in der hochsicheren und TÜV gepüften edjufy Plattform. Diese funktioniert browser-basiert und benötigt keinerlei Installtation auf Ihren Endgeräten. Egal ob Computer / Laptop, Tablet oder Smartphone. Sie können direkt loslegen.

Registrieren Sie sich noch heute kostenfrei und unverbindlich. Einer unser Mitarbeiter wird Sie bei der Einrichtung des Systems unterstützen. Nach der kurzen Einrichtung können Sie direkt loslegen und Ihre Corona-Test Ergebnisse rechtssicher dokumentiernen.

Keine Verpflichtungen

Die Nutzung des Modules zur Corona-Test Dokumentation von edjufy ist für alle Schulen und Bildungseinrichtungen kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Es gibt keine Vertragslaufzeit, keine Kündigungsfrist und keine versteckten Kosten.

Mit dieser schnellen Maßnahme möchten wir allen Schulen eine schnelle und vom Sachkostenträger unabhängige Lösung bereitstellen, die für sie sofort einsatzbereit ist – getreu unserem Motto „Mehr Zeit für die Bildung unserer Kinder“.

Angepasst an bundesweite Vorgaben und den deutschen behördlichen Datenschutz

Konfigurierbare Testabläufe

Speziell für Schulen haben wir eine Benutzeroberfläche erstellt, die genau auf die Anforderungen der Testsituationen zugeschnitten ist.

Im sogenannten Testablauf fügen Sie die Schüler*innen z.B. klassenweise hinzu, die Sie testen möchten.

Selbstverständlich können Sie auch einzelne Schüler*innen aus verschiedenen Klassen in einen frei definierbaren Testablauf mit aufnehmen.

Im Testablauf sehen Sie dann für alle im vorherigen Schritt ausgewählten Schüler*innen das Datum der letzten Testung und welche Schüler*innen durch die Schulleitung von der Testpflicht befreit wurden.

Mit praktischen Funktionen wie z.B. "jeden zweiten Schüler testen" oder "Auswahl umkehren" reiht sich unser Corona Test Dokumentations Modul in die tatsächlichen Test-Anforderungen der Schulen ein.

Hinterlegen von Befreiungen der Testpflicht

In manchen Bundesländern dürfen Schüler*innen unter bestimmten Bedingungen von der Testpflicht befreit werden. Dazu zählen z.B. ein Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder in manchen Fällen auch eine schriftliche Test-Untersagung durch Erziehungsberechtigte.

Daher können Sie als Schulleiter*in für einzelne Schüler*innen eine zeitlich begrenzte Befreiung der Testpflicht (z.B. für die Gültigkeitsdauer eines Genesenen-Nachweis) hinterlegen.

Diese Information wird dann während des Testvorgangs den betreuenden Lehrkräften angezeigt.

Aus Datenschutzgründen wird hier absichtlich auf das Speichern der Information "Geimpft" oder "Genesen" verzichtet. Für den Einsatz reicht dem System die Information: "Befreit von Testpflicht"

Zertifiziertes Rechenzentrum

Als innovativer Software-Anbieter ist es natürlich unsere Pflicht, bei der Infrastruktur unserer Anwendung auf modernste Industriestandards zurückzugreifen und zeitgleich den Datenschutz als oberstes Gebot zu betrachten.

Es ist notwendig, mit einem Hosting-Partner zusammenzuarbeiten, der die richtige Innovationskraft und die notwendigen Zertifizierungen für den staatlichen, behördlichen und schulischen Einsatz vorweisen kann. Hierzu zählen u.a. die ISO 27001 und die für den behördlichen Einsatz unerlässliche und strenge C5 Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Datenschutz bei Corona-Tests in Schulen

Der Datenschutz bei der Dokumentationspflicht der Corona-Tests spielt natürlich eine entscheidende Rolle.

Dabei ist es im übrigen völlig unrelevant, ob die Dokumentation schriftlich oder elektronisch erfolgt. Denn beim Datenschutz wird nicht nach Medium unterschieden.

Ergebnisse von Corona Tests unterliegen in der DSGVO einem besonderen Schutz. So dürfen Testergebnisse in den Schulen nur dann ohne Einwilligung der Schüler*innen / Erziehungsberechtigten verarbeitet werden - im übrigen immer noch unabhängig ob auf Papier oder elektronisch - solange eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder die Schule sogar dazu verpflichtet.

Mehr zum Thema Datenschutz bei Corona-Tests in Schulen und wie edjufy einen datenschutzkonformen Testablauf erst möglich macht, finden Sie in folgendem Artikel.

Kostenfreie Corona-Test
Dokumentation
für Schulen
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