• Schulnoten in Deutschland

    Notensystem, Notenschlüssel und wie Zeugnisnoten berechnet werden

Wie funktioniert das Notensystem an deutschen Schulen?

Noten gehören zum Schulalltag. Aber wie genau werden sie vergeben? Was bedeutet ein Notenschlüssel, wie funktioniert das Punktesystem in der Oberstufe, und nach welchen Regeln werden Zeugnisnoten berechnet?

Dieser Ratgeber erklärt das deutsche Notensystem übersichtlich und verständlich: von der Grundschule bis zum Abitur. Mit Notenschlüssel-Tabellen, Berechnungsbeispielen und Hinweisen zu Ihren Rechten als Erziehungsberechtigte.

Das deutsche Notensystem: Noten 1 bis 6

An deutschen Schulen gilt ein sechsstufiges Notensystem. Jede Note entspricht einer Bewertungsstufe:

  • 1 - Sehr gut: Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
  • 2 - Gut: Die Leistung entspricht voll den Anforderungen
  • 3 - Befriedigend: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
  • 4 - Ausreichend: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber noch den Anforderungen
  • 5 - Mangelhaft: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind
  • 6 - Ungenügend: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst Grundkenntnisse sind lückenhaft

Dieses Notensystem ist in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart und gilt einheitlich in allen Bundesländern. An vielen Schulen werden zusätzlich Tendenzen vergeben (z.B. 2+ oder 3-), die bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt werden.

Notenschlüssel: Von Prozent zur Note

Ein Notenschlüssel legt fest, wie viel Prozent der erreichbaren Punkte für welche Note nötig sind. Der Notenschlüssel ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Jede Schule oder Lehrkraft kann im Rahmen der Vorgaben einen eigenen Schlüssel festlegen.

Verbreiteter Notenschlüssel (häufig an Gymnasien):

  • 1 (Sehr gut): 92 - 100 %
  • 2 (Gut): 81 - 91 %
  • 3 (Befriedigend): 67 - 80 %
  • 4 (Ausreichend): 50 - 66 %
  • 5 (Mangelhaft): 30 - 49 %
  • 6 (Ungenügend): 0 - 29 %

Notenschlüssel Grundschule

An Grundschulen ist der Notenschlüssel häufig etwas milder:

  • 1: 96 - 100 %
  • 2: 85 - 95 %
  • 3: 70 - 84 %
  • 4: 50 - 69 %
  • 5: 25 - 49 %
  • 6: 0 - 24 %

Wichtig: Fragen Sie bei der Lehrkraft oder im Sekretariat nach dem konkreten Notenschlüssel, der an Ihrer Schule gilt. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Schlüssel.

Punktesystem der Oberstufe: 0 bis 15 Punkte

In der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 11-13 bzw. 10-12 je nach Bundesland) werden Noten in Punkte umgerechnet. Das Punktesystem reicht von 0 bis 15:

  • 15 - 13 Punkte: Sehr gut (1+, 1, 1-)
  • 12 - 10 Punkte: Gut (2+, 2, 2-)
  • 9 - 7 Punkte: Befriedigend (3+, 3, 3-)
  • 6 - 4 Punkte: Ausreichend (4+, 4, 4-)
  • 3 - 1 Punkte: Mangelhaft (5+, 5, 5-)
  • 0 Punkte: Ungenügend (6)

Das Punktesystem ermöglicht eine feinere Differenzierung der Leistungen, was besonders für die Abiturnote wichtig ist. Jeder einzelne Punkt kann den Abischnitt beeinflussen.

Achtung: In der Oberstufe gelten Unterkurse (unter 5 Punkte) als nicht bestanden. Zu viele Unterkurse können die Zulassung zum Abitur gefährden.

Wie werden Zeugnisnoten berechnet?

Zeugnisnoten sind keine einfachen Durchschnitte. Die Berechnung folgt bestimmten Regeln, die je nach Bundesland und Schulform variieren:

Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen

In den meisten Bundesländern werden schriftliche Leistungen (Klassenarbeiten, Klausuren) stärker gewichtet als mündliche Leistungen (Mitarbeit, Referate, mündliche Prüfungen). Ein typisches Verhältnis ist:

  • Schriftlich : Mündlich = 60 : 40 (häufig am Gymnasium)
  • Schriftlich : Mündlich = 50 : 50 (häufig an Grundschulen und Realschulen)

Beispielrechnung:

Ein Schüler hat in Mathematik folgende Noten: Klassenarbeit 1: Note 3, Klassenarbeit 2: Note 2, mündliche Mitarbeit: Note 2. Bei einer Gewichtung von 60:40 ergibt sich:

Schriftlich: (3 + 2) / 2 = 2,5 | Mündlich: 2,0

Zeugnisnote: 2,5 x 0,6 + 2,0 x 0,4 = 2,3 → Note 2

Wichtig: Die Zeugnisnote ist letztlich eine pädagogische Entscheidung der Lehrkraft. Der errechnete Durchschnitt ist ein Richtwert, die Lehrkraft kann aber im pädagogischen Ermessen davon abweichen.

Schulnoten anfechten: Ihre Rechte als Eltern

Wenn Sie eine Note für ungerecht halten, stehen Ihnen als Erziehungsberechtigte mehrere Wege offen:

1. Gespräch mit der Lehrkraft

Der erste und wichtigste Schritt. Fragen Sie nach der Begründung der Note und dem angewendeten Bewertungsmaßstab. Lehrkräfte sind verpflichtet, Noten auf Nachfrage zu begründen.

2. Widerspruch bei der Schulleitung

Sind Sie nach dem Gespräch nicht zufrieden, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Diese prüft, ob die Note nachvollziehbar und korrekt zustande gekommen ist.

3. Formaler Widerspruch

Gegen Zeugnisnoten können Sie formalen Widerspruch einlegen. Beachten Sie dabei die Fristen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind (in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisvergabe).

Was geprüft wird:

  • Wurde der Bewertungsmaßstab korrekt und gleichmäßig angewendet?
  • Wurden alle relevanten Leistungen berücksichtigt?
  • Gab es Verfahrensfehler (z.B. fehlende Ankündigung einer Klassenarbeit)?
  • Ist die Note nachvollziehbar begründet?

Tipp: Dokumentieren Sie Noten laufend. Mit einer digitalen Noteneinsicht, wie sie moderne Schulverwaltungssoftware bietet, haben Sie als Erziehungsberechtigte den Notenstand Ihres Kindes jederzeit im Blick und können frühzeitig reagieren.

Noten transparent im Blick: Der digitale Weg

Viele Schulen informieren Erziehungsberechtigte über den Notenstand erst beim Elternsprechtag oder mit dem Zeugnis. Dazwischen herrscht oft Ungewissheit: Wie steht mein Kind in Mathe? Wurde die letzte Klassenarbeit schon benotet?

Immer mehr Schulen setzen deshalb auf digitale Notenverwaltung mit Eltern-Einsicht. Erziehungsberechtigte und Schüler:innen können freigegebene Noten jederzeit online oder per App einsehen, übersichtlich nach Fächern gegliedert, mit Durchschnitten und Endnoten.

Der Vorteil: Keine Überraschungen mehr auf dem Zeugnis. Sie können frühzeitig reagieren, wenn die Noten in einem Fach abfallen, und gemeinsam mit Ihrem Kind und der Lehrkraft Lösungen finden.

Falls Ihre Schule noch keine digitale Noteneinsicht anbietet: Sprechen Sie die Schulleitung oder den Elternbeirat an. Schulverwaltungssoftware wie edjufy ermöglicht transparente Noteneinsicht für Erziehungsberechtigte - DSGVO-konform und mit voller Kontrolle der Lehrkräfte über die Freigabe.

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Häufige Fragen

Was ist ein Notenschlüssel?

Ein Notenschlüssel legt fest, wie viel Prozent der erreichbaren Punkte für welche Note nötig sind. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Notenschlüssel. Jede Schule oder Lehrkraft kann im Rahmen der Vorgaben einen eigenen Schlüssel verwenden. Fragen Sie bei der Lehrkraft nach dem konkreten Schlüssel.

Ab welcher Klasse gibt es Schulnoten?

In den meisten Bundesländern gibt es ab der 3. Klasse Ziffernnoten. In Klasse 1 und 2 erhalten Kinder stattdessen verbale Beurteilungen. Einzelne Bundesländer weichen davon ab: In Baden-Württemberg können Schulen selbst entscheiden, ob sie in Klasse 3 und 4 noch auf Noten verzichten.

Wie rechne ich Oberstufen-Punkte in Noten um?

Die Umrechnung folgt einem festen Schema: 15-13 Punkte = Note 1, 12-10 = Note 2, 9-7 = Note 3, 6-4 = Note 4, 3-1 = Note 5, 0 = Note 6. Jede Dreierpunkte-Stufe entspricht dabei den Tendenzen +, glatt und - einer Note.

Zählen mündliche Noten genauso viel wie schriftliche?

In der Regel nicht. An Gymnasien ist eine Gewichtung von 60 % schriftlich zu 40 % mündlich üblich. An Grundschulen und Realschulen wird oft 50:50 gewichtet. Die genaue Gewichtung legt die Schule oder die Fachkonferenz fest und muss den Schüler:innen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden.

Kann ich die Zeugnisnote meines Kindes anfechten?

Ja. Sie können zunächst die Lehrkraft um eine Begründung bitten, dann die Schulleitung einschalten und schließlich formalen Widerspruch gegen die Zeugnisnote einlegen. Die Fristen variieren je nach Bundesland, betragen aber in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisvergabe.

Was sind Unterkurse in der Oberstufe?

Als Unterkurs gilt jede Halbjahresleistung mit weniger als 5 Punkten (entspricht schlechter als Note 4-). Zu viele Unterkurse können dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht zum Abitur zugelassen wird. Die genaue Anzahl erlaubter Unterkurse variiert je nach Bundesland.

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