Notensystem, Notenschlüssel und wie Zeugnisnoten berechnet werden
Noten gehören zum Schulalltag. Aber wie genau werden sie vergeben? Was bedeutet ein Notenschlüssel, wie funktioniert das Punktesystem in der Oberstufe, und nach welchen Regeln werden Zeugnisnoten berechnet?
Dieser Ratgeber erklärt das deutsche Notensystem übersichtlich und verständlich: von der Grundschule bis zum Abitur. Mit Notenschlüssel-Tabellen, Berechnungsbeispielen und Hinweisen zu Ihren Rechten als Erziehungsberechtigte.
An deutschen Schulen gilt ein sechsstufiges Notensystem. Jede Note entspricht einer Bewertungsstufe:
Dieses Notensystem ist in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart und gilt einheitlich in allen Bundesländern. An vielen Schulen werden zusätzlich Tendenzen vergeben (z.B. 2+ oder 3-), die bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt werden.
Ein Notenschlüssel legt fest, wie viel Prozent der erreichbaren Punkte für welche Note nötig sind. Der Notenschlüssel ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Jede Schule oder Lehrkraft kann im Rahmen der Vorgaben einen eigenen Schlüssel festlegen.
Verbreiteter Notenschlüssel (häufig an Gymnasien):
Notenschlüssel Grundschule
An Grundschulen ist der Notenschlüssel häufig etwas milder:
Wichtig: Fragen Sie bei der Lehrkraft oder im Sekretariat nach dem konkreten Notenschlüssel, der an Ihrer Schule gilt. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Schlüssel.
In der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 11-13 bzw. 10-12 je nach Bundesland) werden Noten in Punkte umgerechnet. Das Punktesystem reicht von 0 bis 15:
Das Punktesystem ermöglicht eine feinere Differenzierung der Leistungen, was besonders für die Abiturnote wichtig ist. Jeder einzelne Punkt kann den Abischnitt beeinflussen.
Achtung: In der Oberstufe gelten Unterkurse (unter 5 Punkte) als nicht bestanden. Zu viele Unterkurse können die Zulassung zum Abitur gefährden.
Zeugnisnoten sind keine einfachen Durchschnitte. Die Berechnung folgt bestimmten Regeln, die je nach Bundesland und Schulform variieren:
Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen
In den meisten Bundesländern werden schriftliche Leistungen (Klassenarbeiten, Klausuren) stärker gewichtet als mündliche Leistungen (Mitarbeit, Referate, mündliche Prüfungen). Ein typisches Verhältnis ist:
Beispielrechnung:
Ein Schüler hat in Mathematik folgende Noten: Klassenarbeit 1: Note 3, Klassenarbeit 2: Note 2, mündliche Mitarbeit: Note 2. Bei einer Gewichtung von 60:40 ergibt sich:
Schriftlich: (3 + 2) / 2 = 2,5 | Mündlich: 2,0
Zeugnisnote: 2,5 x 0,6 + 2,0 x 0,4 = 2,3 → Note 2
Wichtig: Die Zeugnisnote ist letztlich eine pädagogische Entscheidung der Lehrkraft. Der errechnete Durchschnitt ist ein Richtwert, die Lehrkraft kann aber im pädagogischen Ermessen davon abweichen.
Wenn Sie eine Note für ungerecht halten, stehen Ihnen als Erziehungsberechtigte mehrere Wege offen:
1. Gespräch mit der Lehrkraft
Der erste und wichtigste Schritt. Fragen Sie nach der Begründung der Note und dem angewendeten Bewertungsmaßstab. Lehrkräfte sind verpflichtet, Noten auf Nachfrage zu begründen.
2. Widerspruch bei der Schulleitung
Sind Sie nach dem Gespräch nicht zufrieden, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Diese prüft, ob die Note nachvollziehbar und korrekt zustande gekommen ist.
3. Formaler Widerspruch
Gegen Zeugnisnoten können Sie formalen Widerspruch einlegen. Beachten Sie dabei die Fristen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind (in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisvergabe).
Was geprüft wird:
Tipp: Dokumentieren Sie Noten laufend. Mit einer digitalen Noteneinsicht, wie sie moderne Schulverwaltungssoftware bietet, haben Sie als Erziehungsberechtigte den Notenstand Ihres Kindes jederzeit im Blick und können frühzeitig reagieren.
Viele Schulen informieren Erziehungsberechtigte über den Notenstand erst beim Elternsprechtag oder mit dem Zeugnis. Dazwischen herrscht oft Ungewissheit: Wie steht mein Kind in Mathe? Wurde die letzte Klassenarbeit schon benotet?
Immer mehr Schulen setzen deshalb auf digitale Notenverwaltung mit Eltern-Einsicht. Erziehungsberechtigte und Schüler:innen können freigegebene Noten jederzeit online oder per App einsehen, übersichtlich nach Fächern gegliedert, mit Durchschnitten und Endnoten.
Der Vorteil: Keine Überraschungen mehr auf dem Zeugnis. Sie können frühzeitig reagieren, wenn die Noten in einem Fach abfallen, und gemeinsam mit Ihrem Kind und der Lehrkraft Lösungen finden.
Falls Ihre Schule noch keine digitale Noteneinsicht anbietet: Sprechen Sie die Schulleitung oder den Elternbeirat an. Schulverwaltungssoftware wie edjufy ermöglicht transparente Noteneinsicht für Erziehungsberechtigte - DSGVO-konform und mit voller Kontrolle der Lehrkräfte über die Freigabe.
edjufy bietet Schulen eine digitale Notenverwaltung mit automatischer Durchschnittsberechnung, flexiblen Notenskalen und transparenter Noteneinsicht für Eltern. DSGVO-konform, TÜV-geprüft, 3 Monate kostenlos testen.
Ein Notenschlüssel legt fest, wie viel Prozent der erreichbaren Punkte für welche Note nötig sind. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Notenschlüssel. Jede Schule oder Lehrkraft kann im Rahmen der Vorgaben einen eigenen Schlüssel verwenden. Fragen Sie bei der Lehrkraft nach dem konkreten Schlüssel.
In den meisten Bundesländern gibt es ab der 3. Klasse Ziffernnoten. In Klasse 1 und 2 erhalten Kinder stattdessen verbale Beurteilungen. Einzelne Bundesländer weichen davon ab: In Baden-Württemberg können Schulen selbst entscheiden, ob sie in Klasse 3 und 4 noch auf Noten verzichten.
Die Umrechnung folgt einem festen Schema: 15-13 Punkte = Note 1, 12-10 = Note 2, 9-7 = Note 3, 6-4 = Note 4, 3-1 = Note 5, 0 = Note 6. Jede Dreierpunkte-Stufe entspricht dabei den Tendenzen +, glatt und - einer Note.
In der Regel nicht. An Gymnasien ist eine Gewichtung von 60 % schriftlich zu 40 % mündlich üblich. An Grundschulen und Realschulen wird oft 50:50 gewichtet. Die genaue Gewichtung legt die Schule oder die Fachkonferenz fest und muss den Schüler:innen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden.
Ja. Sie können zunächst die Lehrkraft um eine Begründung bitten, dann die Schulleitung einschalten und schließlich formalen Widerspruch gegen die Zeugnisnote einlegen. Die Fristen variieren je nach Bundesland, betragen aber in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisvergabe.
Als Unterkurs gilt jede Halbjahresleistung mit weniger als 5 Punkten (entspricht schlechter als Note 4-). Zu viele Unterkurse können dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht zum Abitur zugelassen wird. Die genaue Anzahl erlaubter Unterkurse variiert je nach Bundesland.