Welche Regeln helfen und warum Lehrkräfte bei WhatsApp außen vor bleiben sollten
Sonntag, 22 Uhr: In der Klassengruppe der 6b sind 63 neue Nachrichten eingegangen. Es geht um die Mathehausaufgaben, um ein Foto vom Wandertag und um die Frage, wer am Montag den Kuchen mitbringt. Ein Kind hat die Gruppe verlassen, zwei Eltern fragen in der Elterngruppe, ob die Lehrerin das eigentlich mitliest.
Ein Klassenchat ist eine Gruppe, in der sich die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern einer Klasse austauschen, meist auf WhatsApp. Solange Schüler oder Eltern ihn selbst betreiben, ist er privat. Sobald die Schule oder eine Lehrkraft darüber dienstlich kommuniziert, gelten die Datenschutzregeln für Schulen, und dafür ist WhatsApp in der Regel nicht zulässig.
Wie verbreitet Klassenchats sind, zeigt eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag des WDR (veröffentlicht im März 2026) unter mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern zwischen 10 und 16 Jahren: 82 Prozent nutzen mindestens einen Klassenchat, 92 Prozent davon über WhatsApp. Fast zwei Drittel sagen, der Chat habe schon einmal geholfen, ein Problem in der Klasse zu lösen. Jeder dritte Nutzer hat dort aber auch schon etwas gesehen, das unangenehm war oder belastet hat, und jeder sechste wurde im Klassenchat schon beleidigt oder gemobbt.
| Art des Chats | Wer ihn betreibt | Privat oder dienstlich | Gehört die Lehrkraft hinein? |
|---|---|---|---|
| Klassenchat der Schüler | Schülerinnen und Schüler | privat | nein |
| Eltern-WhatsApp-Gruppe | Eltern, oft die Elternvertretung | privat | nein |
| Kanal der Schule, etwa die Klassenleitung an alle Eltern | Schule oder Lehrkraft | dienstlich | ja, aber über ein System, das die Schule freigegeben hat |
Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln im Klassenchat helfen, ob Lehrkräfte mitschreiben dürfen, was die Bundesländer zu WhatsApp sagen und wie die Kommunikation mit der Klasse ohne private Handynummern gelingt.
Die besten Klassenchat-Regeln legt die Klasse selbst fest, am besten im Klassenrat. Ein Klassenchat läuft dann gut, wenn alle wissen, was hineingehört und was nicht, und die Klassenleitung das im Unterricht begleitet. Diese Punkte gehören auf fast jede Liste:
Dass niemand ohne Einverständnis in eine Gruppe aufgenommen werden darf, betont auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Für den Unterricht gibt es fertiges Material, etwa die Unterrichtseinheit „Unsere Regeln für den Klassenchat“ von klicksafe für weiterführende Schulen.
Für die dienstliche Kommunikation lautet die Antwort in aller Regel nein. Sobald eine Lehrkraft über WhatsApp mit Schülern oder Eltern dienstlich kommuniziert, etwa über Noten, Fehlzeiten oder ein einzelnes Kind, verarbeitet die Schule personenbezogene Daten. Schon die Handynummern der Gruppenmitglieder gehören dazu. Mehrere Kultusministerien und Datenschutzbehörden halten WhatsApp dafür ausdrücklich für unzulässig, keine der von uns geprüften Stellen erlaubt es (siehe die Übersicht der Bundesländer).
Diese Gründe nennen Ministerien und Datenschutzbeauftragte:
Die ersten beiden Punkte stammen aus einem Schreiben des Datenschutzbeauftragten der Schulen im Schulamt Karlsruhe (Februar 2025). Die Zweifel an der Freiwilligkeit hat die Berliner Datenschutzbeauftragte schon in ihrem Jahresbericht 2016 zu einer Eltern-WhatsApp-Gruppe eines Klassenlehrers formuliert, also noch vor der DSGVO. Dass niemand zur Nutzung verpflichtet werden darf, schreiben die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen, das Distanzgebot nennt der Bildungsserver Rheinland-Pfalz mit Verweis auf § 1 Abs. 5 und § 25 Abs. 3 SchulG RLP.
Privat ist die Lage anders. Ob eine Lehrkraft privat per WhatsApp mit Schülern oder Eltern schreibt, ist laut Schulministerium NRW ihre persönliche Entscheidung und nur mit Einwilligung möglich. Dienstliches gehört trotzdem nicht in diesen Kanal. Eine Kurzfassung für Eltern und Lehrkräfte finden Sie auch in den häufigen Fragen zum Schulmessenger unter „Dürfen Lehrkräfte über WhatsApp mit Eltern schreiben?“.
In keinem Bundesland, zu dem wir eine Aussage gefunden haben, ist WhatsApp für die dienstliche Kommunikation mit personenbezogenen Daten erlaubt. Acht Länder haben dazu eine veröffentlichte Aussage des Ministeriums oder der Datenschutzaufsicht, die WhatsApp ausschließt oder für nicht ohne Weiteres zulässig hält. Die Aussagen im Überblick, Stand Oktober 2026:
| Land | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Jede dienstliche Nutzung von WhatsApp an Schulen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. | Kultusministerium Baden-Württemberg |
| Hessen | Messenger, die nicht DS-GVO-konform sind, wie WhatsApp, dürfen nicht für personenbezogene Daten genutzt werden. Niemand darf zur Nutzung verpflichtet werden. | Hessisches Kultusministerium |
| Niedersachsen | Die dienstliche und schulische Nutzung ist unzulässig. Lehrkräfte dürfen sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. | Sprecher des Kultusministeriums laut Datenschutzportal des NLQ (Februar 2019) |
| Nordrhein-Westfalen | WhatsApp erfüllt die Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Schülerdaten nicht. Das Land empfiehlt den LOGINEO NRW Messenger. | Schulministerium NRW |
| Rheinland-Pfalz | WhatsApp, Facebook und iMessage dürfen nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen verwendet werden. | Bildungsserver Rheinland-Pfalz (Stand 17.04.2025) |
| Sachsen | Lehrkräfte sollen WhatsApp und vergleichbare Messenger grundsätzlich nicht dienstlich einsetzen. Private Elterngruppen sind erlaubt, Schule und Lehrkräfte sollen nicht Mitglied sein. | Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (11.08.2026) |
| Schleswig-Holstein | Messenger, insbesondere WhatsApp, sind nicht ohne Weiteres zulässig. Über den Kommunikationsweg entscheidet die Schulleitung, nicht die einzelne Lehrkraft. | Bildungsministerium, Schuldatenschutz-FAQ (Stand 24.11.2023) |
| Thüringen | Auf die Frage, ob Lehrkräfte WhatsApp für den Austausch personenbezogener Daten nutzen dürfen, lautet die Antwort Nein. | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, FAQ Datenschutz in Schulen (Oktober 2019), Frage 14.1 |
Für die übrigen acht Länder haben wir keine veröffentlichte landesweite Aussage speziell zu WhatsApp gefunden (Stand Oktober 2026). Das heißt nicht, dass WhatsApp dort erlaubt ist, denn die DSGVO gilt überall gleich. Fragen Sie im Zweifel den behördlichen Datenschutzbeauftragten Ihrer Schule.
Mehrere Länder stellen ihren Schulen eigene Messenger bereit, zum Beispiel Bayern den ByCS-Messenger, Nordrhein-Westfalen den LOGINEO NRW Messenger und Sachsen die Chat-Funktion von LernSax.
Eltern dürfen eine private WhatsApp-Gruppe für die Klasse gründen. Die Schule und die Lehrkräfte gehören aber nicht hinein. Darin sind sich die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, der Bildungsserver Rheinland-Pfalz und der Datenschutzbeauftragte der Schulen im Schulamt Karlsruhe einig. Laut Schulamt Karlsruhe ist die Schule bei Streit oder Mobbing in einer privaten Elterngruppe weder verantwortlich noch Ansprechpartnerin.
Was Elternvertreterinnen und Elternvertreter beachten sollten:
Und wenn die Lehrkraft in die Gruppe eingeladen wird? Dann lehnt sie freundlich ab, so empfiehlt es der Bildungsserver Rheinland-Pfalz. Verhindern muss sie die private Gruppe nicht. Wie ein guter Elternbrief aussieht, zeigt unser Ratgeber Elternbrief schreiben.
Bei Mobbing oder verstörenden Inhalten im Klassenchat gilt: nicht weiterleiten, Erwachsene einschalten und bei möglicherweise strafbaren Inhalten die Polizei. Laut der WDR-Umfrage hat sich jeder fünfte Nutzer im Klassenchat schon ausgeschlossen gefühlt, und jeder dritte hatte den Eindruck, dass sich die Stimmung in der Klasse durch den Chat verschlechtert hat. Ein Cyberkriminologe weist dort zudem darauf hin, dass Bilder und Videos durch den automatischen Download direkt in der Galerie landen und bei manchen Inhalten schon der Besitz strafbar ist.
Was Eltern und Lehrkräfte dann tun können:
Die Schule kann vor allem vorbeugen: mit Regeln, die die Klasse selbst aufstellt, mit Medienbildung im Unterricht und mit einem eigenen Kanal für alles, was dienstlich ist.
Der sauberste Weg aus dem WhatsApp-Dilemma ist ein Kanal, den die Schule selbst verantwortet. Mit dem Schulmessenger von edjufy schreiben Lehrkräfte einzelnen Eltern, den Eltern eines Kindes oder der ganzen Klasse, ohne ihre private Nummer herauszugeben. Die Unterhaltung läuft über die Konten in edjufy, nicht über Telefonnummern.
Klassen, Kurse und Erziehungsberechtigte kommen aus der Schulverwaltung. Kommt ein Kind neu in die Klasse, gleicht edjufy die Mitglieder der Klassenunterhaltung spätestens in der folgenden Nacht ab. Mit einer Ankündigung erreichen Sie alle Eltern einer Klasse, ohne dass sie sich gegenseitig sehen oder eine Antwortflut auslösen.
Die Schulleitung legt fest, wer mit wem schreiben darf: ob Eltern selbst Unterhaltungen beginnen, ob Schüler den Messenger nutzen (kein Zugriff, nur volljährige oder alle) und welche Lehrkräfte nicht direkt angeschrieben werden. Unterhaltungen ohne Lehrkraft schließt edjufy automatisch, einen reinen Klassenchat unter Schülerinnen und Schülern gibt es dort nicht.
Mit Geschäftszeiten und persönlichen Erreichbarkeitszeiten bekommen Lehrkräfte außerhalb dieser Zeiten keine Push-Nachrichten, und Eltern sehen in der Unterhaltung, wann eine Antwort zu erwarten ist. edjufy läuft auf Servern in Deutschland, im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Falkenstein.
Der Schulmessenger von edjufy ist Teil Ihrer Schulplattform. Private Handynummern bleiben privat, und die Schulleitung legt die Regeln fest. Testen Sie edjufy 3 Monate kostenlos und unverbindlich.
Als private Gruppe von Schülern oder Eltern ja. Für die dienstliche Kommunikation der Schule mit personenbezogenen Daten ist WhatsApp dagegen in der Regel nicht zulässig, mehrere Bundesländer schließen es ausdrücklich aus.
Dienstlich in aller Regel nicht. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und weitere Länder halten das für unzulässig, die Übersicht oben zeigt die Aussagen mit Quelle. Private Kontakte sind nach Auskunft des Schulministeriums NRW eine persönliche Entscheidung der Lehrkraft und nur mit Einwilligung möglich.
Nein. Ein privater Klassenchat ist freiwillig, und die Schule darf niemanden verpflichten, einen Messenger wie WhatsApp zu nutzen. Das betonen zum Beispiel die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen.
Nein. In einer Gruppe sehen alle Mitglieder die Handynummern der anderen. Laut der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten dürfen nur Personen hinzugefügt werden, die der Weitergabe ihrer Nummer zugestimmt haben.
Nach den Nutzungsbedingungen von WhatsApp für Europa (gültig ab 17. August 2026) müssen Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein, um den Dienst selbst zu nutzen, oder älter, wenn das nationale Recht es verlangt. Ob ein Kind schon in den Klassenchat soll, entscheiden die Eltern.
Ein Kanal, den die Schule selbst verantwortet: ein Messenger des Landes, wo es einen gibt, oder ein Schulmessenger in der Schulplattform. Wichtig ist, dass die Schule einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung hat, keine privaten Handynummern nötig sind und die Schulleitung festlegt, wer mit wem schreiben darf.
Stand: Oktober 2026