• Vater mit ärztlichem Attest und Smartphone am Küchentisch, das kranke Kind ruht im Hintergrund
    Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt.

    Attestpflicht in der Schule

    Wann die Schule ein ärztliches Attest verlangen darf, Land für Land erklärt

Wann die Schule ein Attest verlangen darf

Montag, 7:40 Uhr: Ihr Kind hat Fieber, und im Elternbrief vom Schuljahresbeginn stand, ab dem dritten Fehltag brauche die Schule ein Attest. Stimmt das?

Kurz gesagt: Eine landesweite Pflicht, ab dem ersten oder dritten Krankheitstag ein Attest vorzulegen, haben wir in keinem der geprüften Bundesländer gefunden. Die Schule darf ein ärztliches Attest meist nur bei begründeten Zweifeln verlangen oder nach einer festen Zahl von Krankheitstagen, etwa in Bayern bei mehr als drei und in Baden-Württemberg bei mehr als zehn Unterrichtstagen.

Unten finden Sie die Regeln für jedes geprüfte Bundesland mit Quelle. Vorlagen für die Entschuldigung selbst finden Sie im Ratgeber Entschuldigung für die Schule.

Übrigens: Die aktuelle Debatte um eine Krankschreibung ab dem ersten Tag betrifft Arbeitnehmer, nicht Schülerinnen und Schüler.

Arzt und Ärztin vor einem grünen Herz mit Herzschlaglinie, die Ärztin notiert etwas auf einem Klemmbrett

Was Attestpflicht in der Schule bedeutet

Im Normalfall entschuldigen Eltern ihr Kind selbst, volljährige Schüler:innen sich selbst. Attestpflicht heißt: Statt der Entschuldigung verlangt die Schule eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Ihr Kind krank war. Hamburg formuliert den Grundsatz ausdrücklich: Für Schulen gilt grundsätzlich keine Attestpflicht, die Schule kann sich im Einzelfall ein Attest vorlegen lassen (Sozialbehörde Hamburg).

In den Regeln der Länder gibt es drei Formen:

  • Feste Schwelle: Ab einer bestimmten Krankheitsdauer darf die Schule ein Attest verlangen, etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen,
  • Einzelfall bei Zweifeln: Ein Attest nur, wenn begründete Zweifel an der Krankheit bestehen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und im Saarland,
  • Anordnung für künftige Fehltage: Fehlt ein Kind auffällig oft, kann die Schule anordnen, dass es jede weitere Krankheit mit Attest belegen muss, meist befristet

Wer entscheidet, regelt jedes Land selbst: in Baden-Württemberg und Sachsen die Klassenlehrkraft für die feste Schwelle, in Hessen die Klassenkonferenz, in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Schulleitung.

Wie die Schulpflicht selbst geregelt ist und was bei unentschuldigtem Fehlen droht, erklärt der Ratgeber Schulpflicht in Deutschland.

Ärztin im Kittel schreibt auf ein Klemmbrett, daneben ein ärztliches Dokument, Sinnbild für das Attest

Ab welchem Krankheitstag ein Attest nötig ist

Eine feste Zahl an Krankheitstagen nennen nur wenige Länder, und auch dort ist es eine Kann-Regel: Die Schule darf ein Attest verlangen, muss es aber nicht.

In den übrigen Ländern gibt es keine Tageszahl. Dort darf die Schule ein Attest nur bei Zweifeln oder in besonderen Fällen verlangen. Wer drei Tage krank ist, braucht deshalb in den meisten Ländern kein Attest, solange die Schule keine begründeten Zweifel hat, keine Anordnung für Ihr Kind besteht und in Schleswig-Holstein die Schulkonferenz nichts anderes beschlossen hat.

Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen zählen Unterrichtstage, Wochenenden und Ferien also nicht. Verlangt die Schule ein Attest, gelten eigene Fristen: in Bayern zehn Tage nach der Aufforderung, in Berlin drei Unterrichtstage. In Bayern muss das Attest außerdem auf einer Untersuchung während der Krankheit beruhen, ein nachträglich ausgestelltes Attest reicht in der Regel nicht.

Kalender mit markierten Tagen auf einem Bildschirm, Sinnbild für die Zahl der Krankheitstage

Attestpflicht nach Bundesland im Überblick

Die Tabelle zeigt für alle 16 Bundesländer, wann die Schule ein Attest verlangen kann und bis wann Sie Ihr Kind krankmelden und entschuldigen müssen. Die Regeln stehen selten im Schulgesetz selbst, meist in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder. Jede Rechtsgrundlage ist mit der amtlichen Quelle verlinkt; wo das Land die Vorschrift nur in einem Portal ohne Direktlink bereitstellt, verweisen wir auf die amtliche Handreichung des Ministeriums.

Einzelne Schularten und Prüfungsordnungen können abweichen. Was an Ihrer Schule konkret gilt, legt die Schule im Rahmen dieser Regeln fest, oft in der Schulordnung oder einem Elternbrief.

Frau zeigt auf eine Ortsmarkierung, Sinnbild für die Regeln der Bundesländer
BundeslandRechtsgrundlageWann die Schule ein Attest verlangen kannKrankmeldung und Entschuldigung
Baden-Württemberg§ 2 SchulbesuchsverordnungKlassenlehrkraft bei mehr als 10 Unterrichtstagen (Teilzeitschule mehr als 3); Schulleitung bei auffällig häufigen Erkrankungen oder Zweifeln auch für künftige Fehltage, längstens bis Schuljahresendeunverzüglich, spätestens am 2. Tag; schriftliche Nachreichung kann verlangt werden
Bayern§ 20 BaySchObei mehr als 3 Unterrichtstagen, am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises, bei gehäuftem Fehlen oder Zweifelnunverzüglich; nach telefonischer Meldung in Textform binnen 2 Tagen
Berlin§ 10 AV Schulbesuchspflichtnur bei begründeten Zweifeln im Einzelfall, pauschale Regeln unzulässig; Anordnung für künftige Fehltage längstens bis Halbjahresendeam 1. Tag; bei längerem Fehlen schriftlich spätestens am 3. Tag; unterschriebene Erklärung bei Rückkehr
BrandenburgNr. 7 VV-SchulbetriebSchulleitung bei begründeten Zweifelnspätestens am 2. Fehltag; schriftlicher Grund bei Rückkehr
Bremen§ 3 Verordnung über Befreiung vom Unterricht und Schulversäumnisse, Mitteilung 237/2022wenn die Begründung nicht ausreicht, bei längerem oder häufigem Fehlen; nur im Einzelfall, nie pauschalunverzüglich, spätestens am 4. Tag; bei mehr als einer Woche schriftlich bei Rückkehr
Hamburg§ 4 Abs. 2 APO-GrundStGy; Richtlinie Schulabsentismus (2024)grundsätzlich keine Attestpflicht; im Einzelfall auf Verlangen; Attestauflage bei begründeten Zweifeln, höchstens 6 Monateunverzüglich, in der Regel am 1. Tag; schriftlich in der Regel binnen 3 Tagen nach Rückkehr
Hessen§ 2 VOGSV, zitiert in der Handreichung des Kultusministeriums (2020)in begründeten Einzelfällen nach Beschluss der Klassenkonferenz und vorheriger Ankündigungunverzüglich; Frist und Form legt die Schulkonferenz fest
Mecklenburg-Vorpommern§ 7 Abs. 6 SchulpflichtverordnungSchulleitung bei begründeten Zweifeln; in besonderen Fällen schulärztliches oder amtsärztliches Gutachtenkeine Tagesfrist in der Schulpflichtverordnung
NiedersachsenErlass vom 08.12.2025, Nr. 3.3.1Schulleitung bei längeren Erkrankungen oder besonders begründeten Fällen, dann ab dem 1. Tagunverzüglich, in der Regel am 1. Tag vor Unterrichtsbeginn; verlangtes Attest in der Regel bis zum 3. Tag
Nordrhein-Westfalen§ 43 Abs. 2 SchulG NRWnur bei begründeten Zweifeln im Einzelfall, pauschale Regeln unzulässigunverzüglich; schriftlich, ohne feste Tagesfrist
Rheinland-Pfalz§ 37 Übergreifende Schulordnungin besonderen Fällenunverzüglich; schriftlich oder elektronisch spätestens am 3. Tag
Saarland§ 8 Allgemeine SchulordnungSchulleitung in Zweifelsfällen, auch amtsärztlichunverzüglich; schriftlich spätestens bei Rückkehr
Sachsen§ 2 SchulbesuchsordnungKlassenlehrkraft bei mehr als 5 Krankheitstagen; Schulleitung bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen amtsärztlichunverzüglich, spätestens am 2. Tag; nach telefonischer Meldung schriftlich binnen 3 Tagen
Sachsen-AnhaltRunderlass Unterrichtsversäumnis (2002)Schulleitung bei begründeten Zweifelnspätestens am 2. Fehltag; schriftlich bei Rückkehr
Schleswig-Holstein§ 4 Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgabenin begründeten Fällen ab dem 1. Tag; schulweit ab 3 Schultagen per Schulkonferenzbeschlussschriftliche Erklärung; keine Tagesfrist in Schulgesetz und Verordnung
Thüringen§ 5 Thüringer Schulordnungbei mehr als 10 Unterrichtstagen; bei Häufung oder Zweifeln für künftige Fehltage ab dem 1. Tagunverzüglich; bei mehr als 3 Krankheitstagen schriftliche Mitteilung bei Rückkehr

Attestpflicht für einzelne Schüler oder die ganze Klasse

Fehlt ein Kind auffällig oft, darf die Schule in mehreren Ländern anordnen, dass es künftig jede Krankheit mit Attest belegen muss. Die Länder knüpfen das an Bedingungen:

  • Baden-Württemberg: schriftliche Anordnung der Schulleitung bei auffällig häufigen Erkrankungen oder begründeten Zweifeln, nur im erforderlichen Umfang und längstens bis zum Ende des Schuljahres,
  • Berlin: bei wiederholten begründeten Zweifeln, jeweils befristet, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres,
  • Hessen: in begründeten Einzelfällen auf Beschluss der Klassenkonferenz, nach vorheriger Ankündigung,
  • Hamburg: als schriftliche Attestauflage für höchstens sechs Monate, sie gilt auch für Prüfungen, Exkursionen und Klassenreisen,
  • Thüringen: bei gehäuften Versäumnissen oder Zweifeln, dann schon ab dem ersten Krankheitstag

Eine pauschale Attestpflicht für alle Schüler:innen einer Klasse oder Schule ist in mehreren Ländern ausdrücklich unzulässig: in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Thüringen. Das Schulministerium NRW nennt generelle schulische Regelungen unzulässig, nach denen etwa bei versäumten Klassenarbeiten und Klausuren oder ab einer bestimmten Zahl von Tagen stets ein Attest beizubringen ist. Das Thüringer Bildungsministerium stellt klar, dass die Schule über jeden Einzelfall schülerbezogen entscheidet. Schleswig-Holstein geht den anderen Weg und erlaubt eine schulweite Attestpflicht ab drei Tagen per Schulkonferenzbeschluss. Die übrigen Länder regeln die Frage nicht ausdrücklich.

In Hamburg ist die Attestauflage ein offizieller Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung und der Möglichkeit des Widerspruchs. Auch in Schleswig-Holstein wird die Attestpflicht für einzelne Schüler:innen per Verwaltungsakt verfügt.

Zwei Personen halten Karten mit Profilen, dazwischen ein grünes Pluszeichen, Sinnbild für Regeln für einzelne Schüler oder die ganze Klasse

Attest vor den Ferien und an Prüfungstagen

Vor und nach den Ferien: Eine eigene Attestregel für diese Tage hat keines der geprüften Länder. Fehltage direkt an den Ferien gelten aber als möglicher Anlass für Zweifel. Das Schulministerium NRW nennt Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien als Anhaltspunkt, entschieden wird im Einzelfall. Die Schulen der Stadt Bremen prüfen Fehlzeiten in den drei Wochen vor und nach den Ferien besonders sorgfältig, Atteste dürfen aber auch dort nicht pauschal verlangt werden (Mitteilung 33/2026 und Mitteilung 96/2026). Hamburg und Schleswig-Holstein nennen Fehltage vor den Ferien als Beispiel für eine Attestauflage im Einzelfall.

Klassenarbeiten und Klausuren: Bayern erlaubt ein Attest am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises. In Nordrhein-Westfalen ist eine pauschale Attestpflicht für Klassenarbeiten und Klausuren dagegen unzulässig. In Sachsen-Anhalt müssen volljährige Schüler:innen der Oberstufe eine versäumte Klausur immer mit ärztlicher Bescheinigung entschuldigen (§ 17 Oberstufenverordnung).

Abschlussprüfungen und Abitur: Hier verlangen die Prüfungsordnungen in vielen Ländern ein ärztliches Attest, zum Beispiel in Bayern (§ 56 GSO), Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen muss es im Abitur innerhalb von drei Werktagen vorliegen, in Baden-Württemberg ist es nötig, wenn die Beeinträchtigung nicht offenkundig ist (§ 29 Abiturverordnung). Melden Sie eine Krankheit am Prüfungstag deshalb sofort und lassen Sie sich noch am selben Tag untersuchen.

Schülerin lernt zurückgelehnt mit einem Heft, Sinnbild für Prüfungen und Klausuren

Wer das Attest für die Schule bezahlt

Das Attest bezahlen in der Regel die Eltern, bei volljährigen Schüler:innen diese selbst. So steht es ausdrücklich in den Regeln von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Ärztinnen und Ärzte rechnen ein Schulattest nach Nummer 70 der Gebührenordnung für Ärzte ab, auch bei gesetzlich versicherten Kindern. Laut einem Merkblatt der Ärztekammer Nordrhein (2017) sind das zwischen 2,33€ und 8,16€, im Regelfall 5,36€.

Zwei Ausnahmen:

  • In Bremen stellt der Schulärztliche Dienst der Gesundheitsämter das Attest auf Wunsch kostenfrei aus (§ 3 Abs. 3 der Bremer Verordnung über Schulversäumnisse),
  • Holt die Schule in Nordrhein-Westfalen selbst ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, trägt sie die Kosten (Runderlass BASS 12-52 Nr. 1)
Große Geldbörse mit Geldscheinen und zwei Personen, Sinnbild für die Kosten des Attests

Volljährige Schüler und Berufsschule

Mit 18 übernehmen Schüler:innen die Pflichten ihrer Eltern selbst: Sie melden sich krank, entschuldigen sich und legen ein verlangtes Attest selbst vor. Das regeln die Länder ausdrücklich, zum Beispiel § 123 Abs. 2 SchulG NRW oder § 17 Abs. 3 der Berliner AV Schulbesuchspflicht. Im Saarland kann die Schulkonferenz beschließen, dass sich auch Minderjährige ab Klasse 11 selbst entschuldigen.

Für das Attest gelten grundsätzlich dieselben Regeln, mit einzelnen Abweichungen: In Sachsen-Anhalt brauchen Volljährige für eine versäumte Oberstufenklausur immer eine ärztliche Bescheinigung. In Niedersachsen ist bei mehr als drei Tagen Fehlen ein Attest nötig, wenn weder Eltern noch Ausbildende die Meldung übernehmen.

Berufsschule: Für Teilzeitunterricht gelten oft kürzere Schwellen, und der Ausbildungsbetrieb ist beteiligt:

  • Baden-Württemberg: Attest an Teilzeitschulen schon bei mehr als drei Unterrichtstagen möglich,
  • Berlin: bei mehr als drei Krankheitstagen spätestens am vierten Tag eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung des Betriebs,
  • Sachsen: bei mehr als zwei Krankheitstagen eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die dem Betrieb vorgelegt wurde,
  • Schleswig-Holstein: bei Teilzeitunterricht kann eine schulweite Attestpflicht schon ab zwei aufeinanderfolgenden Schultagen gelten,
  • Brandenburg: Auszubildende lassen ihre Entschuldigung vom Betrieb bestätigen,
  • Thüringen: an berufsbildenden Schulen bei mehr als drei Unterrichtstagen Krankheit immer ein ärztliches Zeugnis

Eine Vorlage für die Entschuldigung an der Berufsschule finden Sie im Ratgeber Entschuldigung für die Schule.

Drei Figuren mit Doktorhut, eine wirft den Hut in die Luft, Sinnbild für volljährige Schüler:innen

Was im Attest stehen muss und wie Schulen es aufbewahren

Ob eine Diagnose auf dem Attest stehen muss, regeln nur wenige Länder ausdrücklich. Brandenburg schreibt: Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule nicht verlangt werden. Schleswig-Holstein verlangt, dass die Bescheinigung den Zeitraum angibt, Niedersachsen, dass sie den gesamten Zeitraum des Fehlens erfasst. Anders kann es bei Prüfungen sein: Für das Abitur in Baden-Württemberg muss das Attest die gesundheitliche Beeinträchtigung konkret beschreiben, wenn sie nicht offenkundig ist.

Für Schulen sind Atteste Gesundheitsdaten und damit besonders geschützt. Das Kultusministerium Baden-Württemberg gibt Schulen dazu klare Hinweise:

  • Atteste nicht im Klassenbuch ablegen, sondern in der Schülerakte oder einem eigenen Ordner,
  • per E-Mail erhaltene Atteste sofort ablegen und aus dem Postfach löschen,
  • Entschuldigungen und Atteste am Ende des jeweils nächsten Schuljahres vernichten

Mehr zur Dokumentation von Fehlzeiten lesen Sie im Ratgeber Klassenbuch in der Schule.

Person legt ein Dokument in einen abgeschlossenen Ordner, Sinnbild für den Datenschutz bei Attesten

Attestpflicht digital im Blick behalten

Welche Attestregel an Ihrer Schule gilt, entscheidet die Schule im Rahmen ihres Landesrechts. Eine Schulsoftware hilft, diese Entscheidung im Alltag umzusetzen, statt sie über Elternbriefe und Notizzettel zu verwalten. In edjufy hinterlegt die Schule die Attestpflicht dort, wo sie nach ihren Regeln gilt:

  • für einzelne Schüler:innen, zum Beispiel nach einer Anordnung der Schulleitung,
  • für eine ganze Klasse, wo das Landesrecht das zulässt,
  • ab einer Dauer der Entschuldigung, die die Schule selbst festlegt,
  • an Tagen mit angekündigten Prüfungen

Prüfen Sie vorher, ob Ihr Landesrecht und Ihre Schulaufsicht eine solche Regel tragen: In den meisten Ländern ist eine Attestpflicht nur im begründeten Einzelfall vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen ist eine pauschale Attestpflicht ausdrücklich nicht zulässig, in Thüringen nur die feste Schwelle von mehr als zehn Unterrichtstagen. Schulen dort hinterlegen die Attestpflicht deshalb vor allem für einzelne Schüler:innen, bei denen ein begründeter Anlass besteht.

Erziehungsberechtigte sehen den Hinweis auf die Attestpflicht schon beim Erstellen der Entschuldigung und können das Attest direkt hochladen oder später nachreichen. Lehrkräfte erkennen in der Liste der Entschuldigungen sofort, wo ein Attest noch fehlt, und fordern es über die Aktion Rückmeldung anfordern an. Die Attestpflicht ist dabei ein Hinweis, keine Sperre: Ob eine Entschuldigung ohne Attest akzeptiert wird, entscheidet weiter die Lehrkraft nach den Regeln Ihrer Schule. Entschuldigungen mit Attestpflicht kann die Schule außerdem vom automatischen Akzeptieren ausnehmen.

In der Absenzenverwaltung prüft edjufy, ob für fehlende Schüler:innen eine Entschuldigung vorliegt, und zeigt den Attest-Hinweis auch beim Erfassen einer Abwesenheit.

Mehr zur digitalen Schulentschuldigung

Frau lädt ein Bild auf eine Webseite hoch, Sinnbild für das digitale Hochladen eines Attests
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt.
Atteste ohne Zettelwirtschaft im Blick behalten?

Mit edjufy sehen Lehrkräfte sofort, wo ein Attest fehlt, und Eltern laden es direkt zur Entschuldigung hoch. Testen Sie edjufy kostenlos und unverbindlich an Ihrer Schule.

Häufige Fragen

Wie lange darf mein Kind ohne Attest in der Schule fehlen?

Das hängt vom Bundesland ab. Eine feste Grenze nennen nur wenige Länder: In Bayern kann die Schule ab mehr als drei Unterrichtstagen ein Attest verlangen, in Sachsen ab mehr als fünf Krankheitstagen, in Baden-Württemberg und Thüringen ab mehr als zehn Unterrichtstagen. In den meisten anderen Ländern darf die Schule ein Attest nur bei begründeten Zweifeln oder in besonderen Fällen verlangen.

Kann man drei Tage ohne Attest in der Schule fehlen?

In den meisten Bundesländern ja, solange die Schule keine begründeten Zweifel hat und für Ihr Kind keine Attestauflage besteht. Eine Ausnahme ist Schleswig-Holstein: Dort kann die Schulkonferenz für die ganze Schule festlegen, dass ab drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen ein Attest vorzulegen ist.

Darf die Schule für die ganze Klasse eine Attestpflicht anordnen?

In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Thüringen nicht: Dort sind pauschale Attestregeln ausdrücklich unzulässig, die Schule muss im Einzelfall entscheiden. Schleswig-Holstein erlaubt eine schulweite Regel ab drei Tagen per Schulkonferenzbeschluss. In den übrigen Ländern ist die Frage nicht ausdrücklich geregelt.

Wer zahlt das Attest für die Schule?

In der Regel die Eltern, bei volljährigen Schüler:innen diese selbst. Die Krankenkasse übernimmt es nicht. Laut Ärztekammer Nordrhein kostet ein Schulattest nach Nummer 70 der Gebührenordnung für Ärzte zwischen 2,33€ und 8,16€, im Regelfall 5,36€. In Bremen stellt der Schulärztliche Dienst das Attest auf Wunsch kostenfrei aus.

Muss die Diagnose im Attest stehen?

Für den normalen Schulbesuch regeln das nur wenige Länder ausdrücklich. In Brandenburg darf die Schule keine Angaben über die Art der Erkrankung verlangen. Bei Prüfungen kann das anders sein: Für das Abitur in Baden-Württemberg muss das Attest die Beeinträchtigung konkret beschreiben, wenn sie nicht offenkundig ist.

Brauchen volljährige Schüler ein Attest?

Für Volljährige gelten grundsätzlich dieselben Regeln, sie entschuldigen sich aber selbst und tragen die Kosten für ein Attest selbst. Einzelne Länder sind strenger: In Sachsen-Anhalt brauchen volljährige Schüler:innen für eine versäumte Oberstufenklausur immer eine ärztliche Bescheinigung.

Weitere Module